
2. Informationen für körperbehinderte Studierende
2. 1. Zugänglichkeit der Veranstaltungsorte (alphabetische/tabellarische
Auflistung der einzelnen Adressen und gegebenenfalls Gebäudebezeichnung)
2. 2. sonstige Infrastruktur für behinderte Studierende
2. 2. 1. Ruheraum für Behinderte
2. 2. 2. Computer-Arbeitsraum für Behinderte
2. 2. 3. Parkplätze für Behindertenfahrzeuge
2. 2. 4. Bezugsquellen für die unterschiedlichen Schlüssel (WC und Aufzug, Ruheraum, Arbeitsraum)
2.3. ambulante Dienste
2.4. Mobilität innerhalb Frankfurts
2. 1.
Zugänglichkeit der Veranstaltungsorte
(alphabetische Auflistung der einzelnen Adressen bzw. Bezeichnung des Gebäudes)
Die Universität befindet sich baulich und bezüglich ihrer Standorte in einem steten Wandel. Für die hier aufgeführten Angaben zu den jeweiligen Gebäuden kann somit keine Haftung übernommen werden. Etwaige Richtigstellungen, Ergänzungen oder notwendig werdende Änderungsangaben werden von der Autorin gerne entgegengenommen und bei der nächstmöglichen Aktualisierung korrigiert.
Die baulichen Gegebenheiten an der Johann Wolfgang Goethe-Universität sind nicht für jeden Fachbereich befriedigend. Die universitären Gebäude verteilen sich zudem auf verschiedene Stadtgebiete, so daß es zwischen den einzelnen Veranstaltungsorten zu erheblichen Wegstrecken kommen kann. Neubauten und umfängliche Sanierungen verbessern allerdings die Situation von Mobilitätsbehinderten zunehmend.
Unter den folgenden Adressen bzw. der Bezeichnung des Gebäudes finden Sie z.T. detaillierte Angaben zu der Zugänglichkeit des Gebäudes, der baulichen Infrastruktur innerhalb des Gebäudes und der etwaigen Ausstattung mit Behindertentoiletten.
Auskünfte bezüglich der Zugänglichkeit universitärer Gebäude sind zudem bei den Beauftragten für Behindertenfragen zu erfahren.
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2. 2. 1.
Ruheraum für Behinderte
In der Neuen Mensa (Bockenheimer Landstraße 133, Kerngebiet, R. 135, 1.OG) existiert ein Ruheraum für behinderte Studierende.
Im IG-Farben-Gebäude befindet sich ein Ruheraum in V3, 1. OG, Raum 1.351. Er ist u.a. mit einem Waschbecken, zwei Liegen und einem Bildschirm-Lesegerät ausgestattet.
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Rollstuhlfahrende und gehbehinderte (und auch sehbehinderte) Studierende haben die Möglichkeit an den Geräten im Computer-Arbeitsraum für Mobilitätsbehinderte zu arbeiten, sofern sie die Nutzungsberechtigung für universitäre Rechner erworben haben. Diese Berechtigung wird beim HRZ (Hochschulrechenzentrum, Juridicum 1.OG) gegen eine Gebühr erworben. Sie ist dann für ein Studienjahr gültig (das hierfür benötigte Antragsformular können Sie über Frau Dorothee Müller, Behindertenbeauftragte erhalten. Der Computer-Arbeitsraum liegt im Erdgeschoß der Neuen Mensa (Sozialzentrum, Zi.4) und ist ebenerdig zugänglich. Er ist mit zwei PC-Arbeitsplätzen ausgestattet, die beide über die Spracherkennung "NaturallySpeaking" verfügen. Es ist eine Spastiker-Abdeckplatte für eine der Tastaturen
, ein Scanner, 21-Zoll große Monitore und ein Laserdrucker vorhanden. Einer der beiden Tische ist höhenverstellbar. Beide PCs haben die Möglichkeit einer Textverarbeitung und eines Internet-Zugangs. Frau Dorothee Müller regelt die Nutzungskonditionen für diesen Raum. Bitte wenden Sie sich direkt an sie.Dipl.Päd. Dorothee Müller
Bockenheimer Landstraße 133 (Neue Mensa), Erdgeschoß, Zi. 3
Telefonische Anmeldung empfohlen: 069/798.25053
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In unmittelbarer Nähe der Universität, sowie auf dem Campus und in der Tiefgarage existieren Parkplätze für die Fahrzeuge der mobilitätsbehinderten Studierenden. Sie benötigen gegebenenfalls (abhängig von Ihrer Studienrichtung und dem damit verbundenen Veranstaltungsort) für einen oder mehrere dieser Parkplätze eine Zufahrtsberechtigung.
Informieren Sie sich über die aktuellen Konditionen bezüglich dieser Parkmöglichkeiten bitte unter der Telefonnummer 069/798-22781 bei Herrn Bräuer.
Parkplätze befinden sich
- in der Georg-Voigt-Straße (hinter dem Turm)
- beim Heizkraftwerk (Gräfstraße)
- in der Tiefgarage
- auf dem Campus
(Sie erhalten gegen Pfand von 25.- € eine
Fernbedienung, mit der man das Schiebetor vor der Einfahrt auf den Campus öffnen kann.)
- auf dem Campus Westend; IG-Farben-Gebäude; Grüneburgplatz 1
- auf dem Campus Niederursel; Marie-Curie-Str. 11-15
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Gegen Vorlage Ihres Schwerbehindertenausweises und einer aktuellen Studienbescheinigung erhalten Sie bei der Hausverwaltung einen Schlüssel, der zu sämtlichen Behindertentoiletten im Kerngebiet der Universität den Zugang ermöglicht.
Diesen Schlüssel benötigen Sie auch, um in der Neuen Mensa den Aufzug im 1.OG (Behindertenruheraum, Behinderten-WCs, Seminarräume) bzw. 2.OG (Mensa) zu rufen.Hausverwaltung, Mertonstraße 17-21, Hauptgebäude Teil C,
Für die Vergabe der Chipkarten für den Zugang zu Raum 4 (NM, Behindertenarbeitsraum) und folgenden Schlüsseln
(1) für den Behindertenruheraum in der Neuen Mensa
(2) für den Behindertenruheraum im IG-Farben Gebäude
und
(3) für die Behinderten-WCs im IG-Farben Gebäude sowie dem ebenerdigen Eingang in das IG-Farben Gebäude über das Untergeschoß in Q1 oder Q6
ist Frau Dorothee Müller,
Behindertenbeauftragte zuständig.
Frau Dorothee Müller,
Behinderte, die teilweise oder ständig auf Hilfe angewiesen sind; können für die notwendige Hilfeleistung (Fremdpflege) entweder einen der ambulanten Dienste in Anspruch nehmen oder diese Leistungen über "Selbstorganisation" eigenhändig regeln. Je nach Art der erforderlichen Hilfeleistung wird die Finanzierung von der Pflegekasse (Pflege, Hauswirtschaft), dem örtlichen Sozialamt (Pflege, Hauswirtschaft, Assistenz), dem überörtlichen Sozialhilfeträger (in Hessen: Landeswohlfahrtsverband, für ausbildungsgeprägten Bedarf) und/oder je nach Ursache der Behinderung auch von Kostenträgern wie gegnerische Haftpflichtversicherung, Unfallkasse etc. übernommen.
Häusliche Pflege und Studienhilfe (Helfer/innen) sind gesetzlich betrachtet unterschiedlich. Sie lassen sich aber miteinander kombinieren und prinzipiell ist beides nebeneinander möglich. Das zuständige Sozialamt und hier gegebenenfalls die Abteilung Behindertenhilfe berät bezüglich Fremdpflege. Bei Inanspruchnahme von Fremdpflege wird je nach zeitlichem Umfang das BSHG-Pflegegeld bis auf ein Drittel gekürzt.
Die öffentlichen Nahverkehrsmittel in Frankfurt und Umgebung sind bislang nur eingeschränkt für Mobilitätsbehinderte nutzbar. Die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main hat die Broschüre "Bus und Bahn für alle" herausgegeben, in der Hinweise zur Zugänglichkeit von Bussen, Straßenbahnen, U-Bahnen und S-Bahnen gegeben werden.
Stadtwerke Verkehrsgesellschaft
Als Dienstleistung bietet die Stadt Frankfurt ihren mobilitätsbehinderten Bürgern (Merkzeichen aG) eine bestimmte Anzahl von Taxi- bzw. Fahrdienst-Fahrten/Monat an. Damit kann eine kostenlose bzw. kostengünstige Beförderung innerhalb des Stadtgebietes für Privatfahrten in Anspruch genommen werden. Auskünfte hierüber erhalten Sie bei der, für Sie zuständigen Sozialstation.
Ihr Kontakt per E-mail (D.Mueller@em.uni-frankfurt.de) an Dorothee Müller, Behindertenbeauftragte der Johann Wolfgang Goethe-Universität
Hier Anfragen per e-mail zum Studium!
M.Gerhard, 25-JUL-2001
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