Bereich Sicherheit - Gefahrstoffe
Allgemeine Sicherheitsunterweisung - mündliche Unterweisung
gem. § 14 GefStoffV
 

Arbeitsbereich: 

                 Bereichsverantwortliche(r): 

                 Datum: 

                 durchgeführt von: 

                 Teilnehmer(innen): s. Teilnehmerliste 

                 Themen der Unterweisung: 
 

  • Allgemeine Laboratoriumsordnung 
  • Ortsspezifische Ergänzung der Laboratoriumsordnung für den Arbeitsbereich 
  • Richtlinien für Laboratorien GUV-R 120 (alt GUV 16.17)
  • Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Umgang mit Gefahrstoffen im Hochschulbereich – GUV-SR 2005 (alt: GUV  19.17)
  • Verhalten im Laboratorium, persönliche Schutzausrüstung, Rauchen, Essen, Trinken 
  • Umgang mit offenen Flammen und Heißluftgeräten 
  • Maßnahmen bei Unfällen, Explosionen und Bränden, Alarmpläne 
  • Identifizierung, Klassifizierung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe; IUPAC- und Handelsnamen, Chemical-Abstracts-(CAS)-Nummern, Risiko-Sätze (R-Sätze), Sicherheits-Ratschläge (S-Sätze), Gefahrensymbole, Verbots- und Gebotszeichen 
  • Umgang mit Stoffen, die ein Gefährdungspotential besitzen (leichtentzündliche, brandfördernde, giftige, ätzende, gesundheitsschädliche, reizende, umweltgefährliche Stoffe) anhand der Stoffgruppen-Betriebsanweisungen 
  • Umgang mit Stoffen, die ein besonderes Gefährdungspotential besitzen (explosive, hoch- und selbstentzündliche, sehr giftige, krebserzeugende, fortpflanzungsgefährdende und erbgutverändernde Stoffe) anhand der Einzelstoff-Betriebsanweisungen; im einzelnen sind dies: 


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  • Umgang mit Gasen 
  • Zulässige Stoffmengen im Laboratorium, Lagerraum, Sicherheitsschrank 
  • Aufbewahrung und Entsorgung von Gefahrstoffen, Sicherheitsschränke für brennbare Stoffe und Gase, Spezialschränke für Säuren und Laugen, Abfallschlüsselnummern 
  • Umgang mit Stoffen, für die Arbeitsplatzgrenzwerte am Arbeitsplatz festgelegt sind
                     Bedienung spezieller Anlagen und Arbeitsgeräte: 

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  • Beschäftigungsbeschränkungen und Umgangsverbote für Jugendliche, gebärfähige Frauen und werdende/stillende Mütter mit bestimmten Gefahrstoffen 
  • An der vorstehend beschriebenen Allgemeinen Sicherheitsunterweisung habe ich teilgenommen und die Inhalte verstanden. Ich werde die in den Laboratoriumsordnungen, den Richtlinien für Laboratorien und den Betriebsanweisungen enthaltenen Vorschriften beachten und einhalten. 


                 Teilnehmerliste 
 

 
Nr. Name         Vorname      Unterschrift

 

Hinweis: Diese Unterweisung ist bei Arbeitsantritt durchzuführen, danach muss sie mindestens 1x jährlich, bei  sicherheitsrelevanten Änderungen der Betriebsdaten auch öfter, wiederholt werden. 
 

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