Ersatz von Trockenmitteln (z. B. Blaugel)
Als Ergebnis von Untersuchungen wurde der blaue Feuchtigkeitsindikator
Cobaltdichlorid als krebserzeugend Kategorie 2(*) eingestuft. Cobaltdichlorid
ist in blauen Trockenmitteln enthalten, wie z. B. Blaugel. Verwendung finden
diese Trockenmittel z. B. in Exsikkatoren, zur Gastrocknung oder in der
Elektrotechnik.
Trockenmittel dieser Art sind jetzt als "Giftig", R 49 "Kann
Krebs erzeugen beim Einatmen" eingestuft. Chemikalienhersteller bieten
jedoch schwermetallfreie Alternativen an wie z. B.
- Orange-Gel (Merck), Produkt-Nr. 101969
- Silicagel Orange (Roth), Produkt-Nr. P077
- Silicagel Orange (Sigma-Aldrich), Produkt-Nr. 13767
Da es Ersatzstoffe gibt, muss laut Gefahrstoffverordnung Blaugel u.ä. gegen
Stoffe mit geringerem Stoffrisiko ausgetauscht werden. Beim Austausch ist auf
Staubfreiheit zu achten. Die betreffenden Stoffe sollten unter einem
Chemikalienabzug in einen Entsorgungsbehälter umgefüllt werden. Ist kein
Chemikalienabzug vorhanden, ist das Trockenmittel anzufeuchten.
Haut- und Augenkontakt ist ebenfalls zu vermeiden (Schutzbrille und
Schutzhandschuhe).
Cobaltdichlorid darf nicht ins Abwasser gelangen. Gebrauchte Schutzhandschuhe
und Wischtücher sind ebenfalls zu entsorgen.
Die Entsorgung erfolgt über das Sammellager. Wird aus technischen Gründen
weiterhin cobaltdichloridhaltiges Trockenmittel verwendet, muss dieses
entsprechend gekennzeichnet werden.
(*) Kategorie 2 = Stoffe, die als krebserzeugend für den Menschen angesehen
werden sollten. Es bestehen hinreichend Anhaltspunkte zu der begründeten
Annahme, dass die Exposition eines Menschen gegenüber dem Stoff Krebs
erzeugen kann.
(Wo)
(Text übernommen aus
Informationen der Stabsstelle Sicherheitswesen (Ausgabe 12); Georg-August-Universität
Göttingen)
zurück
zur Startseite Gefahrstoffe
|