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KRAFTRAUMORDNUNG


Ordnung zur Nutzung der Fitnesshalle (Halle 5)

  1. NUTZUNGSBERECHTIGUNG
    Zugang und Nutzung der Fitnesshalle ist nur berechtigten Personen erlaubt.
    Für die Kurse des Hochschulsports ist ein gültiges Teilnehmerticket erforderlich. Dies muss auf Aufforderung vorgelegt werden.
    Für Sportstudierende ist die Nutzung nur in Anwesenheit eines Übungsleiters zu den im Belegungsplan entsprechend ausgewiesenen Zeiten möglich. Der Studierendenausweis muss bei Aufforderung vorgelegt werden

  2. AUFSICHT
    Den Anweisungen des Aufsichts- bzw. Lehrpersonals muss entsprochen werden.

  3. HYGIENE

    Trainingskleidung:
    Aus hygienischen Gründen ist der direkte Hautkontakt mit Sitz-, Liege- und Anlehnflächen an Geräten und Liegen zu vermeiden. Daher sollten Trainigshosen mindestens knielang sein und ausgeschnittene Trägerhemden nicht ohne T-Shirt getragen werden.
    Als Unterlage muss immer ein ausreichend großes Handtuch benutzt werden.
    Griffe und Display der Ausdauermaschinen müssen nach jedem Gebrauch mit dem Reiniger gesäubert werden.

    Allgemeine Sauberkeit:
    Die Benutzung von Magnesia sowie der Verzehr von Speisen ist nicht erlaubt.
    Für Abfälle steht im Eingangsbereich ein Abfalleimer zur Verfügung.

  4. GERÄTENUTZUNG
    Grundsätzlich sind alle beweglichen Trainigsgeräte (Hanteln, Scheiben, Zuggriffe usw.) nach Benutzung an die dafür vorgesehenen Orte zurückzulegen.
    In persönlichen Trainingspausen sind die Trainingsgeräte für die anderen Trainierenden zur Verfügung zu stellen.

Frankfurt, 21.10.2008

Die Geschäftsführung - Institut für Sportwissenschaften (IfS) - Zentrum für Hochschulsport (ZfH)

 

RZ, 21.10.2008 11:10