NUTZUNGSBERECHTIGUNG Zugang und Nutzung der Fitnesshalle ist nur berechtigten Personen
erlaubt.
Für die Kurse des Hochschulsports ist ein gültiges Teilnehmerticket
erforderlich. Dies muss auf Aufforderung vorgelegt werden.
Für Sportstudierende ist die Nutzung nur in Anwesenheit eines
Übungsleiters zu den im Belegungsplan entsprechend ausgewiesenen
Zeiten möglich. Der Studierendenausweis muss bei Aufforderung
vorgelegt werden
AUFSICHT Den Anweisungen des Aufsichts- bzw. Lehrpersonals muss entsprochen
werden.
HYGIENE
Trainingskleidung: Aus hygienischen Gründen ist der direkte Hautkontakt mit
Sitz-, Liege- und Anlehnflächen an Geräten und Liegen zu
vermeiden. Daher sollten Trainigshosen mindestens knielang sein und
ausgeschnittene Trägerhemden nicht ohne T-Shirt getragen werden.
Als Unterlage muss immer ein ausreichend großes Handtuch benutzt
werden.
Griffe und Display der Ausdauermaschinen müssen nach jedem Gebrauch
mit dem Reiniger gesäubert werden.
Allgemeine Sauberkeit: Die Benutzung von Magnesia sowie der Verzehr von Speisen ist nicht
erlaubt.
Für Abfälle steht im Eingangsbereich ein Abfalleimer zur
Verfügung.
GERÄTENUTZUNG Grundsätzlich sind alle beweglichen Trainigsgeräte (Hanteln,
Scheiben, Zuggriffe usw.) nach Benutzung an die dafür vorgesehenen
Orte zurückzulegen.
In persönlichen Trainingspausen sind die Trainingsgeräte
für die anderen Trainierenden zur Verfügung zu stellen.
Frankfurt, 21.10.2008
Die Geschäftsführung - Institut für Sportwissenschaften
(IfS) - Zentrum für Hochschulsport (ZfH)