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Hallenschuhregelung am Sportcampus


Vor Betreten des Hallenbereichs sind Hallenschuhe anzuziehen!

Diese Regelung gilt für alle, die den Hallenbereich betreten.

D.h. Sporttreibende, Sportstudierende, Lehrkräfte, Trainer und Übungsleiter sowie Besucher und Zuschauer. Ausgenommen sind technisches Personal und Mitarbeiter von Servicefirmen im Rahmen ihrer Tätigkeit am Sportcampus.

  • HALLENSCHUHE
    sind saubere Schuhe, die ausschließlich im Hallenbereich und nicht im Freien getragen werden. Akzeptiert werden ebenfalls Überschuhe, Turnschläppchen, Badesandalen usw. Um Missverständnissen vorzubeugen: Der Weg vom Parkplatz in den Hallenbereich ist Außenbereich.
    Sporttreibende, die für die Ausübung ihrer Sportart keine Schuhe benötigen, bitten wir, auf dem Weg zur Halle Badesandalen oder dergleichen anzuziehen.
    Das Aufsichtspersonal ist angewiesen, Personen, die bei der Kartenkontrolle/ an der Pforte keine Hallenschuhe vorweisen können, den Zutritt zum Hallenbereich zu verweigern und sich die Personalien geben zu lassen.


  • HALLENBEREICH
    Zum Hallenbereich gehören sämtliche Sporthallen sowie Gänge und Treppen im Hallengebäude nach den entsprechend gekennzeichneten Türen.
    Das Betreten des Hallenbereichs durch die Notausgangstüren ist ausdrücklich untersagt. Ausgenommen sind bestimmte Übungsgruppen in Anwesenheit ihrer Kursleitung und nach entsprechenden Absprachen mit der Geschäftsführung. Unberührt davon bleibt die Hallenschuhregelung, d.h. bei Betreten des Hallenbereichs sind die Schuhe zu wechseln. Aufgrund der baulichen Situation am Sportcampus liegen leider einige Funktionsräume und Spinde für Nutzer im Hallenbereich. Wir bitten die Betroffenen um Verständnis, dass im Interesse der Allgemeinheit auch der Weg dorthin nur mit Hallenschuhen zurückgelegt werden darf.
    Nasse, bzw. schmutzige Schuhe sind in Plastiktüte, Beutel oder Sporttasche wegzupacken und dürfen nicht unverpackt im Hallenbereich abgestellt werden.
    .
  • Großveranstaltungen
    Für Großveranstaltungen gelten besondere Reglungen, die im Einzelfall mit der Geschäftsführung verveinbart werden. Durch entsprechende Reinigungsmaßnahmen nach diesen Veranstaltungen wird den hygienischen Ansprüchen Rechnung getragen

Die Hallenschuhregelung wurde aus hygienischen Gründen und aufgrund der hohen Nutzerzahlen im Interesse aller getroffen.

Die Geschäftsführung von IfS und ZfH - Oktober 2010

 

RZ, 05.11.2010 12:50