Johann Wolfgang Goethe Universitaet



 

 

Uni-Home

Uni-Überblick

Suche
 

Home

Personal

Forschung

Projekte

Lehre (UNIVIS)

Studieninformation

Veröffentlichungen

Bibliothek

Geschichte

Links
 

Magisterstudiengang Turkologie als Haupt- und Nebenfach

Was heißt Turkologie studieren?
Wie gliedert sich das Studium?
Studienordnung Hauptfach
Studienordnung Nebenfach

Das Fach Turkologie beschäftigt sich mit den Sprachen und Kulturen der türkischen Welt. Wer dieses Fach studieren möchte, wird in der Regel besonders daran interessiert sein, gute Kenntnisse der türkischen Sprache zu erwerben. Dies ist auch die Grundlage für ein erfolgreiches Studium in Haupt- und Nebenfach. Die Sprachen und Kulturen, die im Rahmen des Faches behandelt werden, gehen allerdings in räumlicher und zeitlicher Hinsicht über das Gebiet der heutigen Türkei hinaus. So sind z.B. nach dem Ende der Sowjetunion die souveränen türksprachigen Republiken Aserbeidschan, Turkmenistan, Kirgisien, Usbekistan und Kasachstan entstanden, deren Kulturen und Sprachen ebenfalls Gegenstand des Studiums sind. Auch die zahlreichen eurasischen Staaten mit türksprachiger Bevölkerung oder Herrscherschicht werden im Fach behandelt. Besonders im Hauptfachstudium wird man Geschichte und Sprachen dieser Völker und Staaten näher kennenlernen.

Im Grundstudium wird versucht, turkologische Kenntnisse auf einer möglichst breiten Grundlage zu vermitteln. Hierzu gehören u.a. Sprachkurse, landeskundliche Übungen, Proseminare mit literaturwissenschaftlichen, linguistischen und historischen Themen sowie einführende Vorlesungen. Im Hauptstudium findet dann zunehmend eine Konzentration auf sprachwissenschaftliche Turkologie statt, wobei die Themen von soziolinguistischen Fragestellungen in Zusammenhang mit der Entwicklung des Türkischen in Europa bis hin zur Beschäftigung mit den ältesten in Runen geschriebenen Denkmälern der Türken in der heutigen Mongolei reicht. Das Studium wird mit dem Erwerb des Magistergrades abgeschlossen. Wie bei den meisten geisteswissenschaftlichen Fächern ist der eigentliche, berufsbefähigende Abschluß allerdings erst mit der Promotion zum Dr. phil. erreicht.

Die Wahl der Nebenfächer ist von einiger Bedeutung für die beruflichen Perspektiven nach einem abgeschlossenen Studium der Turkologie. Bei überwiegend akademischen Interessen empfehlen sich Nebenfächer aus dem Bereich der Sprachwissenschaft und der Orientalistik. Wird ein außerakademisches Berufsfeld angestrebt, so werden gesellschaftswissenschaftliche o.ä. Fächer als Nebenfächer geeigneter sein.

Das Fach Turkologie ist an der Universität Frankfurt auf Studierende mit türkischer Muttersprache eingestellt. Neben einer gesonderten Einführung in die grammatischen Strukturen des Türkischen für Muttersprachler werden auch in den späteren Phasen des Studiums Fragen des Sprachkontakts Türkisch-Deutsch und die Entwicklung der türkischen Sprache in Deutschland eingehend behandelt.

Außer dem klassischen Berufsfeld an der Universität, gibt es für Turkologen in Kombination mit spezifischen Nebenfächern durchaus gute Arbeitsmöglichkeiten im Presse- und Verlagswesen sowie in politischen und gesellschaftlichen Organisationen. Bei den entsprechenden aktiven Kenntnissen mittelasiatischer Türksprachen eröffnen sich zusätzliche berufliche Perspektiven bei international operierenden Unternehmen.

Für das Fach Turkologie gibt es keine Zulassungsbeschränkungen. Das heißt aber nicht, daß es keine "Voraussetzungen" für die Wahl des Studienganges gibt. Hierzu gehört in erster Linie die Fähigkeit zum selbständigen Arbeiten, ein wenig Spaß an fremden Kulturen und - für das sprachwissenschaftliche Arbeiten - am abstrakten Denken.
 



 

Gliederung des Studiums


Im Hauptfach ist mit einer Studiendauer von 8 Semestern zu rechnen, im Nebenfach mit mindestens vier Semestern.
 

a) Grundstudium


Die Leistungen für die Studierenden im Hauptfach sind in der Studienordnung geregelt. In erster Linie handelt es sich dabei um den Besuch der Einführungen in das Türkische I-IV, eine zweisemestrige Einführung in eine weitere Türksprache (z.B. Tatarisch, Usbekisch), zwei einführende Vorlesungen in die Turkologie und zwei Proseminare. 

Folgende Leistungen sind von den Studierenden im Nebenfach zu erbringen:
- Türkisch I-IV
- Eine zweisemestrige Einführung in eine weitere Türksprache
- Ein Proseminar

Muttersprachler des Türkeitürkischen können in Haupt- und Nebenfach bei entsprechenden Kenntnissen (Wort, Schrift, Grammatik) von den Übungen zu Türkisch I-IV befreit werden. Dafür ist die Teilnahme am Grammatikkurs I-IV Pflicht.

Die Zwischenprüfung erfolgt in Haupt- und Nebenfach studienbegleitend und besteht abgesehen von den vorzulegenden Leistungsnachweisen aus einer vierstündigen Klausur, in der turkologische Fragestellungen anhand eines türkischen Textes bearbeitet werden.
 

b) Hauptstudium


Die Leistungen für die Studierenden im Hauptfach sind in der Studienordnung ausführlich geregelt. Hier sind in erster Linie 6 qualifizierte Seminarscheine zu erwerben; thematisch soll dabei ein Großteil des türksprachigen Areals abgedeckt werden.

Wird Turkologie als Nebenfach gewählt, so sind im Hauptstudium drei qualifizierte Seminarscheine zu erbringen.
 

c) Aufbaustudium


Auf die Magisterprüfung kann bei entsprechenden Leistungen ein Aufbaustudium folgen, das zur Promotion zum Dr. phil. führt (Näheres dazu in der derzeit gültigen Promotionsordnung).
 
 



 

Studienordnung für den Teilstudiengang  Turkologie mit dem Abschluß Magister Artium (M.A.)/ Magistra Artium (M.A.) im Hauptfach an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main vom 11.1.1996


Gliederung

Vorbemerkung

Teil I: Ziele des Studiums
I. 1 Allgemeine Ziele
1.2 Tätigkeitsfeldorientierte Ziele

Teil II: Voraussetzungen und Organisation des Studiums
II.l Studienvoraussetzungen
II. 1.1 Allgemeine Voraussetzungen
II.1.2 Sprachkenntnisse
II.2 Studienorganisation
Il.2.1 Studienbeginn
II.2.2 Studiendauer
II.2.3 Studienabschnitte
II.2.4 Hinweise auf weiterfiihrende Studien

Teil III: Gliederung, Gestaltung und formaler Rahmen des Studiums
III. I Inhaltliche Gliederung
III. 1.1 Grundstudium
III. 1.2 Hauptstudium
III.2 Studium freier Wahl
III.3 Lehr- und Lernformen
III.4 Zugangsvoraussetzungen fiir einzelne Lehrveranstaltungen, Veranstaltungstypen und Studienabschnitte
III.5 Prüfungen
III.5. 1 Studienbegleitende Zwischenprüfung
III.5.2 Magisterprüfung
III.6 Anerkennung von Studienzeiten und -leistungen
III.7 Abschlußgrad
III.8 Leistungsnachweise
III.8. 1 Leistungsnachweise als Nachweis des ordnungsgemäßen Grundstudiums bzw. als
Zulassungsvoraussetzung fiir die Zwischenprüfung im Hauptfach
III.8.2 Leistungsnachweise als Nachweis des ordnungsgemäßen Studiums bzw. als Zulassungsvoraussetzung fiir die Magisterprüfung im Hauptfach
III.8.3 Vergabe der Leistungsnachweise
III.8.4 Sammelbescheinigung

Teil IV: Ergänzende Bestimmungen
IV.l Studienberatung
IV.1.1 Studienberatung des Fachs
IV.1.2 Allgemeine Studienberatung
IV.1.3 Empfehlungen zur Beratung
IV.1.4 Orientierungsveranstaltung
IV.1.5 Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis
IV.2 Rechtsgrundlage
IV.3 Geltungsbereich
IV.4 l Übergangs- und Schlußbestimmungen
IV.4.1 Überprüfung der Studienordnung
IV.4.2 Inkrafttreten
IV.4.3 Übergangsregelung

Abkürzungsverzeichnis

ABl. Amtsblatt des Hessischen Kultusministeriums und des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst
GVBl. Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen
HHG Hessisches Hochschulgesetz in der Fassung vom 28. März 1995 (GVBl. I Nr.13, 1995, S.294ff.)
HMWK Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
HUG Gesetz über die Universitäten des Landes Hessen in der Fassung vom 28. März 1995 (GVBl. I Nr.13, 1995, S.325ff.)
MAPO Ordnung zur Erlangung des akademischen Grades eines Magister Artium (M.A.) / einer Magistra Artium (M.A.) an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main vom 12.01. 1994 (ABl. 4/94, S. 243ff.) in der jeweils gültigen Fassung.
SWS Semesterwochenstunden

Vorbemerkung
Turkologie wird im Rahmen des Magisterstudiums auf der Grundlage der Magisterprufungsordnung (MAPO) studiert. Wird Turkologie als Hauptfach studiert, ist dies mit zwei Nebenfächern oder einem weiteren Hauptfach zu kombinieren. Bei der Fächerkombination Turkologie und Orientalische Philologie bzw. Islamwissenschaften muß das dritte Fach ein nichtorientalistisches Fach sein. Turkologie und Orientalische Philologie bzw. Islamwissenschaften können nicht als zwei Hauptfächer studiert werden.
 
 

Teil I: Ziele des Studiums

I.1 Allgemeine Ziele

Das Fach Turkologie beschäftigt sich mit den Sprachen und Kulturen der Türkvölker. Schwerpunkt des Studiums der Turkologie an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main ist die sprachwissenschaftliche Erarbeitung der Türksprachen. Dieses Angebot wird ergänzt durch literaturwissenschaftliche, historische und landeskundliche Veranstaltungen. Das Türkeitürkische, größere Türksprachen der ehemaligen Sowjetunion sowie die vor- und außermuslimischen Türksprachen bilden den Schwerpunkt der Lehre.

I.2 Tätigkeitsfeldorientierte Ziele

Ein genau zu umreißendes Berufsfeld fur Turkologen und Turkologinnen besteht nicht. Die folgenden Möglichkeiten kommen in Betracht, überwiegend jedoch nur bei einer sich der Erlangung des Magistergrades anschließenden Promotion: Internationale Organisationen, Diplomatischer Dienst, Kulturarbeit, Presse und  Verlagswesen, Tätigkeit in der Wirtschaft in Verbindung mit den entsprechenden Fachkenntnissen; bei besonderer Qualifikaton auch universitäre Laufbahn oder Beschäftigung.
Das Studium der Turkologie an der J.W. Goethe-Universität schließt keinen Ausbildungsgang zum/zur Übersetzer/in bzw. Dolmetscher/in oder zum/zur Lehrerin für Kinder mit Türkisch als Muttersprache ein.
 

Teil II: Voraussetzungen und Organisation des Studiums
II.1 Studienvoraussetzungen
II.1.1 Al!gemeine Voraussetzungen
Bei der Immatrikulation ist die Hochschulzugangsberechtigung, in der Regel das Abitur oder eine vom HMWK als gleichwertig anerkannte Vorbildung (§ 35 Abs. 2 HHG), nachzuweisen.

II.1.2 Sprachkenntnisse
Mindestens ausreichende Kenntnisse des Englischen sowie des Französischen oder Lateinischen sind für das Studium unerläßlich; diese Sprachkenntnisse sind spätestens bei der Anmeldung zur Zwischenprüfung nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt gemäß den Regelungen in Anhang IV, MAPO. Die Bewältigung der Sekundärliteratur und die intensive Einwirkung von Nachbarsprachen auf die Türksprachen erfordert zusätzliche Sprachkenntnisse bis zum Beginn des Hauptstudiums, Einzelheiten zu diesen speziellen Sprachen sind unter III.1.1 geregelt.

II.2 Studienorganisation
II.2.1 Studienbeginn
Studierenden ohne Türkisch-Kenntnisse wird zur Vermeidung von Zeitverlusten dringend empfohlen, das Studium zum Wintersemester aufzunehmen. In dieser Phase sollen die Studierenden auch die fachorientierte Studienberatung in Anspruch nehmen.

II.2.2 Studiendauer
Diese Studienordnung geht von einer Studiendauer von 8 Semestern aus. Zur Regelstudienzeit s. § 4 Abs. 1 der MAPO. Der Fachbereich 11 (Ost- und Außereuropäische Sprach- und Kulturwissenschaften) stellt auf der Grundlage dieser Studienordnung ein Lehrangebot bereit, das den Studierenden ermöglicht, das Studium innerhalb der angegebenen Semesterzahl erfolgreich durchzufiihren.

II.2.3 Studienabschnitte
Das Studium der Turkologie im Hauptfach gliedert sich in:
                   a) das Grundstudium mit einer Dauer von 4 Semestern;
                   b) eine Zwischenprüfung;
                   c) das Hauptstudium mit einer Dauer von 4 Semestern;
                   d) die Magisterprüfung.

II.2.4 Hinweise auf weiterführende Studien

Der in dieser Studienordnung geregelte Studiengang kann fortgesetzt werden mit der Promotion zum/zur Dr. phil. Vergleiche die "Ordnung zur Erlangung des akademischen Grades eines Doktors der Philosophie (Dr. phil.) an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main vom 12.11.1986" (ABI. 1988, S.352ff.) in der jeweils gültigen Fassung.
 

Teil III: Gliederung, Gestaltung und formaler Rahmen des Studiums

III.I Inhaltliche Gliederung

Studierende im Hauptfach erwerben neben einem allgemeinen Überblick über Sprachen und Kulturen der türkischen Welt aktive Kenntnisse im Türkeitürkischen und gute passive Kenntnisse in zwei weiteren Türksprachen aus unterschiedlichen Gruppen. In weiteren Veranstaltungen werden anhand einzelner Türksprachen Erkenntnisse der diachronen und synchronen Turkologie vermittelt. Dieses Angebot wird um Veranstaltungen zur Landeskunde der türkischen Welt, zu schriftlichen und oralen Traditionen der Türkvölker und zu deren Geschichte erweitert. Auf zusätzliche Veranstaltungen in anderen Fächern, die eine sinnvolle Erganzung zu
den Lehrveranstaltungen der Turkologie darstellen, wird im Kommentierten Vorlesungsverzeichnis hingewiesen.
Das ordnungsgemäße Studium der Turkologie setzt den erfolgreichen Besuch folgender Lehrveranstaltungen voraus:

III.1.1 Grundstudium

- Türkisch l-IV (20 SWS)
- Eine zweisemestrige Einfiihrung in eine weitere Türksprache (nicht aus der Südwestgruppe, s. III. 1.2) (4 SWS)
- Zwei einfiihrende Vorlesungen in die Turkologie (4 SWS)
- Zwei Proseminare (4 SWS)
- Erwerb von ausreichenden Kenntnissen in einer der beiden speziellen Sprachen (6 SWS)

Die Studierenden erwerben je nach ihren Interessen innerhalb der Turkologie Lesekenntnisse in zwei der vier folgenden Sprachen: klassisches Arabisch, Russisch, Persisch, Chinesisch (klassisch oder modern); dabei muß eine dieser beiden Sprachen Arabisch oder Russisch sein. Die Wahl der beiden speziellen Sprachen soll in enger Abstimmung mit einem/einer prüfungsberechtigten Fachvertreter/in der Turkologie unter Berücksichtigung spezieller Interessen und der Nebenfächer getroffen werden. Es bieten sich folgende Kombinationen an:

a) Arabisch bzw. Persisch und Russisch bei gesamtturkologischen Interessen
b) Arabisch und Persisch bei speziellen osmanistischen Interessen
c) Russisch und Persisch bei besonderem Interesse für mittelasiatische Türksprachen
d) Russisch und Chinesisch bei besonderem Interesse für vorislamische und nichtislamische Türksprachen

III.1.2 Hauptstudium

Irn Hauptstudium ist der Besuch folgender Lehrveranstaltungen obligatorisch:
- Je ein Seminar mit osmanischer und mit türkeitürkischer Thematik (4 SWS): z.B. "Textgrammatik und Stil im Türkeitürkischen", "Fragen der Entstehung der osmanischen Standardsprache".
- Je ein Seminar über ein Thema aus drei der fünf folgenden Gruppen von Türksprachen (entsprechend dem aktuellen Angebot an Lehrveranstaltungen) (6 SWS):
   1) Ältere Sprachen: z.B. "Alttürkische Syntax"
   2) Moderne Südwest-Sprachen (außer Türkeitürkisch und Osmanisch): z.B. "Das aserbeidschanische Theater im 19. Jh."
   3) Moderne Südost-Sprachen: z.B. "Neuuigurische Folkloretexte"
   4) Moderne Nordwest-Sprachen: z.B. "Die Türksprachen im nordkaukasischen Bereich"
   5) Moderne Nordost-Sprachen: z.B. "Arealtypologie im Jenissei- und Altaitürkischen"
- Drei Seminare mit freier Themenwahl (6 SWS).
- Erwerb von ausreichenden Kenntnissen in der zweiten speziellen Sprache (6 SWS). (S. III.4.)
- Veranstaltungen mit turkologischer Relevanz aus anderen Fächern (z.B. Islamwissenschaft und Vergleichende Sprachwissenschaften) im Umfang von 4 SWS.

Zu einer besseren Vorbereitung auf die Seminare zu den einzelnen Türksprachen nehmen die Studierenden im Hauptstudium auch an den jeweiligen einführenden Übungen für diese Sprachen innerhalb des Grundstudiums im Umfang von 4 SWS teil.

III.2 Studium freier Wahl

Lehrveranstaltungen freier Wahl (8 SWS) sollen unabhängig vom Schwerpunkt des Hauptfacbes und der gewählten Nebenfächer Einblicke in fachübergreifende Zusammenhänge ermöglichen.

III.3 Lehr- und Lernformen

Die Vermittlung der Lehr- und Lerninhalte erfolgt durch folgende Lehr- und Lernformen:

Kurse (K) vermitteln die Grundlagen der sprachlichen Fertigkeiten und Fähigkeiten in mündlicher und schriftlicher Fonn. Im Mittelpunkt steht dabei der Erwerb aktiver Kompetenz im Türkeitürkischen und passiver Kompetenz in anderen Türksprachen.
Übungen (Ü) vertiefen die in Kursen, Vorlesungen und Proseminaren erworbenen Kenntnisse.
Proseminare (P) stellen Einführungen in das wissenschaftliche Arbeiten auf dem jeweiligen Gebiet dar und bilden darnit die Voraussetzungen für den Besuch von Seminaren. Um den Studierenden einen möglichst breiten Überblick über ihr Studienfach zu bieten, sind sie von der Themenstellung her allgemeiner gehalten. Neben einer ersten Einbeziehung sprachwissenschaftlicher Fragestellungen werden die Studierenden in den Proseminaren mit der Geschichte, Literatur und Kultur der Türkvolker bekannt gemacht.
Vorlesungen (V) sind zusammenhängende Darstellungen von wissenschaftlichem Übersichts- und Spezialwissen, die von den Studierenden rezipiert und kritisch verarbeitet werden. Es wird ein Überblick über die türkischen Sprachen, die Literatur und die Geschichte der Türkvölker sowie über andere Aspekte türkischer Kultur geboten. Die Studierenden sollen dabei in die Lage versetzt werden, das in anderen Veranstaltungen erworbene Spezialwissen in einen gesamtturkologischen Zusammenhang einzuordnen.
Seminare (S) dienen der Vertiefung der Kenntnisse auf dem jeweiligen Gebiet. Durch die Untersuchung eingegrenzter Themen werden die Studierenden in ihrem eigenständigen wissenschaftlichen Arbeiten gefördert und auf die Prüfungsphase vorbereitet. Am Beispiel einzelner Türksprachen werden u.a. syntaktische, morphologische und phonologische Fragestellungen behandelt. Andere Seminare sind speziellen kontaktlinguistischen, soziolinguistischen, dialektologischen u.a. Fragestellungen gewidmet.
Kolloquien (KO) befassen sich vornehmlich mit der Theorie- und Methodendiskussion und sind damit insbesondere fiir Examenskandidaten und Doktoranden gedacht. Hier werden Arbeitsvorhaben vorgestellt und diskutiert.

Qualifizierte Leistungsnachweise werden in der Regel in Proseminaren und Seminaren erworben (Hausarbeit, Referat, Klausur).

III.4 Zugangsvroraussetzungen für einzelne Lehrveranstaltungen, Veranstaltungstypen und Studienabschnitte

Der Erwerb von qualifizierten Seminarscheinen ist in der Regel erst möglich, wenn die für das Grundstudiurn erforderlichen Leistungen erbracht sind. Ferner setzt die Teilnahme an den unter III.1.2 genannten Seminaren den Nachweis von ausreichenden Kenntnissen einer der folgenden speziellen Sprachen voraus:
- Serninare mit osmanischer Thematik: Arabisch oder Persisch.
- Seminare zu älteren Türksprachen: Arabisch oder Chinesisch.
- Saninare zu modernen Südwest-Sprachen: Arabisch, Persisch oder Russisch.
- Seminare zu modernen Südost-Sprachen: Persisch, Chinesisch oder Russisch.
- Seminare zu modernen Nordwest- und Nordost-Sprachen: Russisch.
Über Ausnahmen entscheidet der/die jeweilige Seminarleiter/Seminarleiterin.

III.5 Prllfungen

III.5.1 Studienbegleitende Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung erfolgt studienbegleitend. Sie soll am Ende des 4. Fachsemesters abgelegt werden und
setzt sich zusammen aus:
a) der Vorlage der Leistungsnachweise gemäß III.8.1.
b) einer vierstündigen Klausur (Bearbeitung turkologischer Fragestellungen anhand eines türkischen
Textes)
c) einer obligatorischen Studienberatung bei einem prüfungsberechtigten Fachvertreter/ einer prüfungs-
berechtigten Fachvertreterin.
Bei der Anmeldung zur Zwischenprüfung sind neben den in § 13 Abs. I und 3 MAPO aufgeführten Zulassungsvoraussetzungen die Sprachkenntnisse gemäß II. 1.2 nachzuweisen.
Auf wichtige Vorschriften der Magisterprüfungsordnung über Einzelheiten der abzulegenden Studienbegleitenden Zwischenprüfung wird besonders hingewiesen. Geregelt sind:
     a) Ziel, Art und Umfang der Zwischenprüfung (§§ 12, 5)  ..
     b) Zulassung zur Zwischenprüfung (§ 13)
     c) Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen (§ 9)
     d) Wiederholung der Zwischenprüfung (§ 15)
     e) Zeugnis (§ 16)

III.5.2 Magisterprüfung

Die Magisterprüfung in Turkologie als Hauptfach besteht aus:
a) der Magisterhausarbeit mit einer Bearbeitungsdauer von sechs Monaten, wenn die Turkologie erstes Hauptfach ist.
b) einer Klausur mit einer Dauer von vier Stunden
c) einer mündlichen Prüfung mit einer Dauer von einer Stunde.

Auf wichtige Vorschriflen der MAPO uber die Durchführung der Magisterprüfung wird besonders hingewiesen. Geregelt sind:
- Art, Dauer und Umfang der Prüfung (§§ 5, 17)
- Zulassungsvoraussetzungen (§ 18)
- Zulassungsverfahren (§ 19)
- Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen (§ 9)
- Magisterhausarbeit (§ 20, 21)
- schriftliche Prüfung (§ 22)
- mündliche Prüfung (§ 23)
- Bewertung der Prüfungsleistungen (§ 24)
- Wiederholung der Magisterprüfung (§ 25)

III.6 Anerkennung von Studienzeiten und -leistungen

Studienleistungen, die nicht unter der Geltung dieser Studienordnung erbracht worden sind, werden auf Antrag anerkannt, wenn sie unter Berücksichtigung der Art, des Inhalts und der Anforderungen des vergleichbaren Studiengangs generell gleichwertig sind.
Grundlage für die Anerkennung bilden die in der Studienordnung geregelten Lehr- und Lerninhalte. Die Anerkennung erfolgt durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Gemeinsarnen Prüfungsausschusses (§ 9 MAPO).

III.7 Abschlußgrad

Der Fachbereich 11 (Ost- und Außereuropäische Sprach- und Kulturwissenschaften) verleiht im Zusammenwirken rnit dem Gemeinsamen Prüfungsausschuß der an dem Abschluß M.A. beteiligten Fachbereiche nach bestandener Abschlußprüfung gemäß MAPO den Grad eines Magister Artium, einer Magistra Artium (M.A.) (§ 2 MAPO).

III.8 Leistungsnachweise

III.8.1 Leistungsnachweise als Nachweis des ordnungsgemäßen Grundstudiums bzw. als Zulassungsvoraussetzung für die Zwischenprüfung im Hauptfach

Bei der Anmeldung zur Zwischenprüfung sind folgende Leistungsnachweise vorzulegen:
- Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an den Sprachkursen Türkisch I-IV
Muttersprachler des Türkeitürkischen können sich bei Nachweis entsprechender Kenntnisse (Wort, Schrift und Grammatik) vom prüfungsberechtigten Fachvertreter im Benehmen rnit dem Fachbereichsausschuß für Zwischenprüfungen von den Sprachkursen Türkisch I-IV oder Teilen derselben befreien lassen. Dafür ist eine zweisemestrige "Einführung in die Analyse des Türkeitürkischen" erfolgreich zu absolvieren.
- Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer zweisemestrigen Einführung in eine weitere Türksprache (nicht aus der Südwestgruppe)
- Zwei Proseminarscheine
- Nachweis von ausreichenden Kenntnissen in der bis zum Abschluß des Grundstudiums geforderten speziellen Sprache (gemäß III. I .1)
- Bestätigung über die geforderten Englisch- sowie Französisch- oder Lateinkenntnisse
 

III.8.2 Leistungsnachweise als Nachweis des ordnungsgemäßen Studiums bzw. als Zulassungsvoraussetzung für die Magisterprüfung im Hauptfach

Im Studium der Turkologie als Hauptfach sind bei der Anmeldung zur Magisterprüfung die folgenden (turkologischen) Leistungsnachweise vorzulegen (qualifizierte Scheine):
- 6 qualifizierte Seminarscheine unter Berücksichtigung der oben angeführten Regelungen (vgl. III. 1.2)
- 2 Teilnahmescheine fiir Seminare.
- Nachweis von ausreichenden Kenntnissen in der zweiten geforderten speziellen Sprache (s. § III.4).

III.8.3 Vergabe der Leistungsnachweise

Leistungsnachweise werden erteilt, wenn die/der Studierende
a) die Lehrveranstaltung regelmäßig besucht hat,
b) eine qualifizierte Leistung erbracht hat (Hausarbeit, Referat, Klausur), die zu Beginn des Semesters vom Veranstaltungsleiter / von der Veranstaltungsleiterin als Grundlage des Nachweises festgelegt worden ist. Die Kriterien fur die Vergabe der Leistungsnachweise dürfen im Verlauf des Semesters nicht verändert werden.
Teilnahmescheine setzen eine regelmäßige Teilnahme an Lehrveranstaltungen (80%) voraus.

III.8.4 Sammelbescheinigung

Bei Fach- und Hochschulwechsel sowie bei Studienabbruch wird der/dem Studierenden auf Antrag eine Bescheinigung ausgestellt, die alle im Studium erbrachten Leistungen zusammenfaßt. Der Antrag ist an den/die Dekan/Dekanin des Fachbereichs 11 zu richten. Dem Antrag sind die erworbenen Leistungsnachweise beizufiigen.
 

Teil IV: Ergänzende Bestimmungen

IV.l Studienberatung

IV.1.1 Studienberatung des Fachs

Die Studierenden haben die Möglichkeit, während des gesamten Studiums die fachspezifische Studienberatung in Anspruch zu nehmen. Hier erhalten sie Unterstützung, insbesondere in Fragen der Studiengestaltung und bei der Wahl eigener Studienschwerpunkte. In Einzelfragen stehen alle Lehrenden des Faches in ihren Sprechstunden zur Verfügung.

IV.1.2 Allgemeine Studienberatung

Neben der fachspezifischen Studienberatung steht den Studierenden die Zentrale Studienberatung der J.W. Goethe-Universität zur Verfügung. Sie informiert als allgemeine Studienberatung über Studienmöglichkeiten, Inhalte, Aufbau und Anforderungen eines Studiums und berät bei studienbezogenen persönlichen Schwierigkeiten.

IV.1.3 Empfehlungen zur Beratung

Die fachspezifische Studienberatung wird insbesondere in folgenden Fällen empfohlen:
a) zu Beginn des ersten Semesters
b) vor der Wahl eigener Schwerpunkte, also nach dem Grundstudium
c) bei einem Wechsel von Studiengang oder Hochschule

IV.1.4 Orientierungsveranstaltung

Neben der Studienberatung wird zu Beginn des Wintersemesters eine Orientierungsveranstaltung angeboten. Diese Veranstaltung wird im Vorlesungsverzeichnis rnit Datum der Durchführung angekündigt.

IV.1.5 Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis

Detaillierte Ausführungen zu den einzelnen Lehrveranstaltungen der Turkologie sind den Aushängen im Institut zu entnehmen.

IV.2 Rechtsgrundlage

Aufgrund des § 22 Abs.5 HUG hat der Fachbereich 11 (0st- und Außereuropäische Sprach- und Kulturwissenschaften) der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt arn Main am 1.11.1995 die vorstehende Studienordnung beschlossen.

IV.3 Geltungsbereich

Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der MAPO vom 12.01.1994  in der jeweils gültigen Fassung die ordnungsgemäße Gestaltung des Studienverlaufs und beschreibt die Ziele und Inhalte sowie den Aufbau des Studiengangs.

IV.4 Übergangs- und Schlußbestimmungen

IV.4.1 Überprüfung der Studienordnung

Ziele, Aufbau und Gliederung des Studiums werden von den zuständigen Gremien des Fachbereichs 11 regelmäßig überprüft und den Erfordernissen angepaßt, die sich aus der Weiterentwicklung der Wissenschaft und aus hochschuldidaktischen Erkenntnissen ergeben.

IV.4.2 Inkrafttreten

Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt des Hessischen Kultusministeriums und des Hessischen Ministeriums fiir Wissenschaft und Kunst in Kraft. Sie wird im Mitteilungsblatt der Universität (MUF) veröffentlicht.

IV.4.3 Übergangsregelung

Studierende, die das Studium des Faches Turkologie vor Inkrafttreten dieser Studienordnung begonnen haben, können wählen, ob sie ihr Studium nach den bisherigen Regelungen oder nach den Vorschriften dieser Studienordnung beenden wollen. § 34 Abs. 2 MAPO gilt entsprechend.
 

Frankfurt am Main, den 22.1.1996

Der Dekan des Fachbereichs Ost- und Außereuropäische
Sprach- und Kulturwissenschaften


Studienordnung für den Teilstudiengang  Turkologie mit dem Abschluß Magister Artium (M.A.)/ Magistra Artium (M.A.) im Nebenfach an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main vom 12. 11. 1997

 

Gliederung


Vorbemerkung

Teil I:  Ziele des Studiums

Teil II: Voraussetzungen und Organisation des Studiums
II.1   Studienvoraussetzungen
II.1.1   Allgemeine Voraussetzungen
II.1.2   Sprachkenntnisse
II.2  Studienorganisation
II.2.1   Studienbeginn
II.2.2   Studiendauer
II.2.3   Studienabschnitte

Teil III: Gliederung, Gestaltung und formaler Rahmen des Studiums
III.1  Inhaltliche Gliederung
III.1.1   Grundstudium
III.1.2   Hauptstudium
III.2  Studium freier Wahl
III.3  Lehr- und Lernformen
III.4  Zugangsvoraussetzungen für einzelne Lehrveranstaltungen,
  Veranstaltungstypen und Studienabschnitte
III.5  Prüfungen
III.5.1   Studienbegleitende Zwischenprüfung
III.5.2   Magisterprüfung
III.6  Anerkennung von Studienzeiten und -leistungen
III.7  Leistungsnachweise
III.7.1   Leistungsnachweise als Nachweis des ordnungsgemäßen Grundstudiums
   bzw. als Zulassungsvoraussetzung für die Zwischenprüfung im Neben-
   fach
III.7.2   Leistungsnachweise als Nachweis des ordnungsgemäßen Studiums bzw.
   als Zulassungsvoraussetzung für die Magisterprüfung im Nebenfach
III.7.3   Vergabe der Leistungsnachweise
III.7.4   Sammelbescheinigung

Teil IV: Ergänzende Bestimmungen
IV.1  Studienberatung
IV.1.1  Studienberatung des Fachs
IV.1.2  Allgemeine Studienberatung
IV.1.3  Empfehlungen zur Beratung
IV.1.4  Orientierungsveranstaltung
IV.1.5  Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis
IV.2  Rechtsgrundlage
IV.3  Geltungsbereich
IV.4  Übergangs- und Schlußbestimmungen
IV.4.1  Überprüfung der Studienordnung
IV.4.2  Inkrafttreten
IV.4.3  Übergangsregelung
 
 

Abkürzungsverzeichnis

ABl. Amtsblatt des Hessischen Kultusministeriums und des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst
GVBl. Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen
HHG Hessisches Hochschulgesetz in der Fassung vom 28. März 1995 (GVBl. I Nr.13, 1995, S.294ff.)
HMWK Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
HUG Gesetz über die Universitäten des Landes Hessen in der Fassung vom 28. März 1995 (GVBl. I Nr.13, 1995, S.325ff.)
MAPO Ordnung zur Erlangung des akademischen Grades eines Magister Artium (M.A.) / einer Magistra Artium (M.A.) an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main vom 12.01. 1994 (ABl. 4/94, S. 243ff.) in der jeweils gültigen Fassung.
SWS Semesterwochenstunden
 

Vorbemerkung

Das Fach Turkologie kann an der Johann Wolfgang Goethe-Universität als Hauptfach oder als Nebenfach studiert werden. Wird das Fach Turkologie als Nebenfach studiert, ist es zum Erreichen des Studienabschlusses mit einem Hauptfach und einem weiteren Nebenfach zu kombinieren. Die Wahl der Fächer ist im Rahmen der MAPO frei. Diese Studienordnung regelt das Studium der Turkologie als Nebenfach.
 

Teil I: Ziele des Studiums

Das Fach Turkologie beschäftigt sich mit den Sprachen und Kulturen der Türkvölker. Schwerpunkt des Studiums der Turkologie an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main ist die sprachwissenschaftliche Erarbeitung der Türksprachen. Dieses Angebot wird ergänzt durch literaturwissenschaftliche, historische und landeskundliche Veranstaltungen. Das Türkeitürkische, größere Türksprachen der ehemaligen Sowjetunion sowie die vor- und außermuslimischen Türksprachen bilden den Schwerpunkt der Lehre.
Ein Studienabschluß mit Turkologie im Nebenfach kann in Verbindung mit einem entsprechenden Hauptfach und anschließender Promotion den Zugang zu folgenden Berufsfeldern und Tätigkeiten erleichtern:
- universitäre und außeruniversitäre Forschung und Lehre
- international tätige Organisationen
- Fernsehen, Presse, Rundfunk, Verlagswesen
- Organisationen im Umfeld der türkischen Bevölkerungsgruppe in Deutschland
 

 Teil II: Voraussetzungen und Organisation des Studiums

II.1 Studienvoraussetzungen

II.1.1 Allgemeine Voraussetzungen

Bei der Immatrikulation ist die Hochschulzugangsberechtigung, in der Regel das Abitur oder eine vom HMWK als gleichwertig anerkannte Vorbildung (§ 35, § 36 Abs. 2 HHG), nachzuweisen.

II.1.2 Sprachkenntnisse

Mindestens ausreichende Kenntnisse des Englischen sowie des Französischen oder Lateinischen sind für das Studium unerläßlich; diese Sprachkenntnisse sind spätestens bei der Anmeldung zur Zwischenprüfung nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt gemäß den Regelungen in Anhang IV, MAPO.

II.2 Studienorganisation

II.2.1 Studienbeginn

Studierenden ohne Türkisch-Kenntnisse wird zur Vermeidung von Zeitverlusten dringend empfohlen, das Studium zum Wintersemester aufzunehmen. In dieser Phase wird den Studierenden dringend empfohlen, die fachorientierte Studienberatung in Anspruch zu nehmen.

II.2.2 Studiendauer

Das Lehrangebot der Turkologie für das Studium im Nebenfach ist auf 8 Semester ausgerichtet; die Anforderungen können aber auch in kürzerer Zeit erfüllt werden. Für die Anmeldung zur Magisterprüfung wird ein mindestens viersemestriges ordnungsgemäßes Studium vorausgesetzt. Zur Regelstudienzeit s.§ 4 Abs.1 der MAPO.

II.2.3 Studienabschnitte

Das Studium der Turkologie im Nebenfach gliedert sich in:

a) Grundstudium
b) Zwischenprüfung
c) Hauptstudium
d) Magisterprüfung 

Teil III: Gliederung, Gestaltung und formaler Rahmen des Studiums

III.1 Inhaltliche Gliederung

Studierende im Nebenfach erwerben neben einem allgemeinen Überblick über Sprachen und Kulturen der türkischen Welt aktive Kenntnisse im Türkeitürkischen und passive Kenntnisse in einer zweiten Türksprache. In weiteren Veranstaltungen werden Kenntnisse der diachronen und synchronen Turkologie vermittelt. Dieses Angebot wird um Veranstaltungen zur Landes-kunde der türkischen Welt, zu schriftlichen und oralen Traditionen der Türkvölker und zu deren Geschichte erweitert. Auf zusätzliche Veranstaltungen in anderen Fächern, die eine sinnvolle Ergänzung zu den Lehrveranstaltungen der Turkologie darstellen, wird im Kommentierten Vorlesungsverzeichnis hingewiesen.
Das ordnungsgemäße Studium der Turkologie setzt die Teilnahme an folgenden. Lehrveranstaltungen voraus:

III.1.1 Grundstudium

Türkisch I-IV (Kurs, 16 SWS)
Eine zweisemestrige Einführung in eine weitere Türksprache (außer Aserbeidschanisch), z.B. Turkmenisch, Kasachisch, Uigurisch (Kurs, 4 SWS)
Zwei einführende Vorlesungen in die Turkologie (4 SWS)
Ein Proseminar aus dem Lehrangebot der Turkologie (2 SWS)
Zu den erforderlichen Leistungsnachweisen vgl. III. 7.

III.1.2 Hauptstudium

Zwei Kurse (4 SWS), z.B. türkische Zeitungslektüre, Einführung in das Osmanische
Drei Seminare aus dem Lehrangebot der Turkologie (6 SWS). Für zwei dieser Seminare sind Leistungsnachweise zu erbringen.
—  Zu einer besseren Vorbereitung auf die Seminare nehmen die Studierenden auch an thematisch verwandten einführenden Übungen innerhalb des Grundstudiums teil (2 SWS).
Zu den erforderlichen Leistungs- und Teilnahmenachweisen vgl. III. 7.

III.2 Studium freier Wahl

Lehrveranstaltungen freier Wahl im Umfang von 4 SWS sollen den Studierenden Einblick in fächerübergreifende Zusammenhänge ermöglichen.

III.3 Lehr- und Lernformen

Die Vermittlung der Lehr- und Lerninhalte erfolgt durch folgende Lehr- und Lernformen:

Kurse (K) vermitteln die Grundlagen der sprachlichen Fertigkeiten und Fähigkeiten in mündlicher und schriftlicher Form. Im Mittelpunkt steht dabei der Erwerb aktiver Kompetenz im Türkeitürkischen und passiver Kompetenz in anderen Türksprachen. Studierenden mit türkischer Muttersprache wird zudem in Kursen die Fähigkeit zur türkischen Sprach-analyse vermittelt.
Übungen (Ü) vertiefen die in Kursen, Vorlesungen und Proseminaren erworbenen Kenntnisse.
Proseminare (P) stellen Einführungen in das wissenschaftliche Arbeiten auf dem jeweiligen Gebiet dar und bilden damit die Voraussetzungen für den Besuch von Seminaren. Um den Studierenden einen möglichst breiten Überblick über ihr Studienfach zu bieten, sind sie von der Themenstellung her allgemeiner gehalten. Neben einer ersten Einbeziehung sprachwissenschaftlicher Fragestellungen werden die Studierenden in den Proseminaren mit der Geschichte, Literatur und Kultur der Türkvölker bekannt gemacht.
Vorlesungen (V) sind zusammenhängende Darstellungen von wissenschaftlichem Übersichts- und Spezialwissen, die von den Studierenden rezipiert und kritisch verarbeitet werden. Es wird ein Überblick über die türkischen Sprachen, die Literatur und die Geschichte der Türkvölker sowie über andere Aspekte türkischer Kultur geboten. Die Studierenden sollen dabei in die Lage versetzt werden, das in anderen Veranstaltungen erworbene Spezialwissen in einen gesamtturkologischen Zusammenhang einzuordnen.
Seminare (S) dienen der Vertiefung der Kenntnisse auf dem jeweiligen Gebiet. Durch die Untersuchung eingegrenzter Themen werden die Studierenden in ihrem eigenständigen wissenschaftlichen Arbeiten gefördert und auf die Prüfungsphase vorbereitet. Am Beispiel einzelner Türksprachen werden u.a. syntaktische, morphologische und phonologische Fragestellungen behandelt. Andere Seminare sind speziellen kontaktlinguistischen, soziolinguistischen, dialektologischen u.a. Fragestellungen gewidmet.
Kolloquien (KO) befassen sich vornehmlich mit der Theorie- und Methodendiskussion und sind damit insbesondere für Examenskandidaten und Doktoranden gedacht. Hier werden Arbeitsvorhaben vorgestellt und diskutiert.
 

III.4 Zugangsvoraussetzungen für einzelne Lehrveranstaltungen, Veranstaltungstypen und
        Studienabschnitte

Der Erwerb von Leistungsnachweisen in Seminaren ist in der Regel erst möglich, wenn die studienbegleitende Zwischenprüfung bestanden ist.

III.5 Prüfungen

III.5.1 Studienbegleitende Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung erfolgt studienbegleitend. Sie soll spätestens bis zum Ende des 5. Fachsemesters abgeschlossen sein und  setzt sich zusammen aus:
a) den  Leistungsnachweisen gemäß III.7.1.
b) einer vierstündigen Klausur (Bearbeitung turkologischer Fragestellungen anhand eines türki-
    schen Textes)
Bei der Anmeldung zur Klausur sind neben den in § 13 Abs.1 und 3 MAPO aufge-führten Zulassungsvoraussetzungen die Sprachkenntnisse gemäß II.1.2 nachzuweisen.
Auf wichtige Vorschriften der Magisterprüfungsordnung über Einzelheiten der abzulegenden Studienbegleitenden Zwischenprüfung wird besonders hingewiesen. Geregelt sind:
a) Ziel, Art und Umfang der Zwischenprüfung (§ § 12, 5)
b) Zulassung zur Zwischenprüfung (§ 13)
c) Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen (§ 9)
d) Wiederholung der Zwischenprüfung (§ 15)
e) Zeugnis (§ 16)

III.5.2 Magisterprüfung

Die Magisterprüfung in Turkologie als Nebenfach besteht aus:
a) einer Klausur mit einer Dauer von vier Stunden
b) einer mündlichen Prüfung mit einer Dauer von dreißig Minuten.
Auf wichtige Vorschriften der MAPO über die Durchführung der Magisterprüfung wird besonders hingewiesen. Geregelt sind:
Art, Dauer und Umfang der Prüfung (§ § 5, 17)
Zulassungsvoraussetzungen (§ 18)
Zulassungsverfahren (§ 19)
Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen (§ 9)
schriftliche Prüfung (§ 22)
mündliche Prüfung (§ 23)
Bewertung der Prüfungsleistungen (§ 24)
Wiederholung der Magisterprüfung (§ 25)

III.6 Anerkennung von Studienzeiten und -leistungen

Studienleistungen, die nicht unter der Geltung dieser Studienordnung erbracht worden sind, werden auf Antrag anerkannt, wenn sie unter Berücksichtigung der Art, des Inhalts und der Anforderungen des vergleichbaren Studiengangs generell gleichwertig sind.
Grundlage für die Anerkennung bilden die in der Studienordnung geregelten Lehr- und Lerninhalte. Die Anerkennung erfolgt durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Gemeinsamen Prüfungsausschusses im Benehmen mit dem/der Vorsitzenden des Fachbereichausschusses. (§ 9 MAPO).

III.7 Leistungsnachweise

III.7.1 Leistungsnachweise für das Grundstudium

Bei der Anmeldung zur Klausur  gemäß III.5.1b sind folgende Leistungsnachweise vorzulegen:
Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an den Sprachkursen Türkisch I-IV.
 Bei Nachweis entsprechender Kenntnisse im Türkeitürkischen (Wort, Schrift und Grammatik) können sich die Studierenden vom prüfungsberechtigten Fachvertreter im Benehmen mit dem Fachbereichsausschuß für Zwischenprüfungen von den Sprachkursen Türkisch I-IV oder Teilen derselben befreien lassen. Dafür ist eine zweisemestrige “Einführung in die Analyse des Türkeitürkischen” erfolgreich zu absolvieren.
Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer zweisemestrigen Einführung in eine weitere Türksprache (außer Aserbeidschanisch).
Ein Proseminarschein.
Bestätigung über die geforderten Englisch- sowie Französisch- oder Lateinkenntnisse (vgl. II. 1.2).

III.7.2 Leistungsnachweise als Nachweis des ordnungsgemäßen Studiums bzw. als
           Zulassungsvoraussetzung für die Magisterprüfung im Nebenfach

Im Studium der Turkologie als Nebenfach sind bei der Anmeldung zur Magisterprüfung die folgenden (turkologischen) Leistungs- und Teilnahmenachweise vorzulegen:
2 Leistungsnachweise für Seminare nach Wahl. 
1 Teilnahmenachweis für ein Seminar nach Wahl.

III.7.3 Vergabe der Leistungsnachweise

Leistungsnachweise werden erteilt, wenn die/der Studierende
a) die Lehrveranstaltung regelmäßig besucht hat,
b) eine qualifizierte Leistung erbracht hat (Hausarbeit, Referat, Klausur), die zu Beginn des
    Semesters vom Veranstaltungsleiter/von der Veranstaltungsleiterin als Grundlage des Nach-
    weises festgelegt worden ist. Die Kriterien für die Vergabe der Leistungsnachweise dürfen
    im Verlauf des Semesters nicht verändert werden.
Teilnahmescheine setzen eine regelmäßige Teilnahme an Lehrveranstaltungen (80%) voraus.

III.7.4 Sammelbescheinigung

Bei Fach- und Hochschulwechsel sowie bei Studienabbruch wird der/dem Studierenden auf Antrag eine Bescheinigung ausgestellt, die alle im Studium erbrachten Leistungen zusammenfaßt. Der Antrag ist an den/die Dekan/Dekanin des Fachbereichs 11 zu richten. Dem Antrag sind die erworbenen Leistungsnachweise beizufügen.
 

Teil IV: Ergänzende Bestimmungen

IV.1 Studienberatung

IV.1.1 Studienberatung des Fachs

Die Studierenden haben die Möglichkeit, während des gesamten Studiums die fachspezifische Studienberatung in Anspruch zu nehmen. Hier erhalten sie Unterstützung, insbesondere in Fragen der Studiengestaltung und bei der Wahl eigener Studienschwerpunkte. In Einzelfragen stehen alle Lehrenden des Faches in ihren Sprechstunden zur Verfügung.

IV.1.2 Allgemeine Studienberatung

Neben der fachspezifischen Studienberatung steht den Studierenden die Zentrale Studienberatung der J.W. Goethe-Universität zur Verfügung. Sie informiert als allgemeine Studienberatung über Studienmöglichkeiten, Inhalte, Aufbau und Anforderungen eines Studiums und berät bei studienbezogenen persönlichen Schwierigkeiten.

IV.1.3 Empfehlungen zur Beratung

Die fachspezifische Studienberatung wird insbesondere in folgenden Fällen empfohlen:
a) zu Beginn des ersten Semesters
b) vor der Wahl eigener Schwerpunkte, also nach dem Grundstudium
c) bei einem Wechsel von Studiengang oder Hochschule

IV.1.4 Orientierungsveranstaltung

Neben der Studienberatung wird zu Beginn des Wintersemesters eine Orientierungsveranstaltung angeboten. Diese Veranstaltung wird im Vorlesungsverzeichnis mit Datum der Durchführung angekündigt.

IV.1.5 Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis

Detaillierte Ausführungen zu den einzelnen Lehrveranstaltungen der Turkologie sind dem kommentierten Vorlesungsverzeichnis des Fachbereich 11 und den Aushängen im Institut zu entnehmen.

IV.2 Rechtsgrundlage

Aufgrund des § 22 Abs. 5 HUG hat der Fachbereich 11 (Ost- und Außereuropäische Sprach- und Kulturwissenschaften) der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main am 12.11.1997 die vorstehende Studienordnung beschlossen.

 IV.3 Geltungsbereich

Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der MAPO vom 12. 01. 1994 in der jeweils gültigen Fassung die ordnungsgemäße Gestaltung des Studienverlaufs und beschreibt die Ziele und Inhalte sowie den Aufbau des Studiengangs.

IV.4 Übergangs- und Schlußbestimmungen

IV.4.1 Überprüfung der Studienordnung

Ziele, Aufbau und Gliederung des Studiums werden von den zuständigen Gremien des Fachbereichs 11 regelmäßig überprüft und den Erfordernissen angepaßt, die sich aus der Weiterentwicklung der Wissenschaft und aus hochschuldidaktischen Erkenntnissen ergeben.

IV.4.2 Inkrafttreten

Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen in Kraft. Sie wird im Mitteilungsblatt der Universität (MUF) veröffentlicht.

IV.4.3 Übergangsregelung

Studierende, die ihr Studium vor Inkrafttreten dieser  Studienordnung begonnen haben, können innerhalb einer Übergangsfrist von zwei Jahren seit Inkrafttreten dieser Studienordnung wählen, ob sie ihr begonnenes Grundstudium, bzw. ihr begonnenes Hauptstudium nach den bisherigen Regelungen oder nach den Vorschriften dieser Studienordnung beenden wollen.

Frankfurt am Main, den 16. 7 1998
 

Der Dekan des Fachbereichs Ost- und Außereuropäische
Sprach- und Kulturwissenschaften
 



 
 
 
 

erdal@em.uni-frankfurt.de, 4. August 2006


 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

uni ffm © 1999