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Magisterstudiengang Turkologie als Haupt- und NebenfachWas heißt Turkologie
studieren? Das Fach Turkologie beschäftigt sich mit den Sprachen und Kulturen der türkischen Welt. Wer dieses Fach studieren möchte, wird in der Regel besonders daran interessiert sein, gute Kenntnisse der türkischen Sprache zu erwerben. Dies ist auch die Grundlage für ein erfolgreiches Studium in Haupt- und Nebenfach. Die Sprachen und Kulturen, die im Rahmen des Faches behandelt werden, gehen allerdings in räumlicher und zeitlicher Hinsicht über das Gebiet der heutigen Türkei hinaus. So sind z.B. nach dem Ende der Sowjetunion die souveränen türksprachigen Republiken Aserbeidschan, Turkmenistan, Kirgisien, Usbekistan und Kasachstan entstanden, deren Kulturen und Sprachen ebenfalls Gegenstand des Studiums sind. Auch die zahlreichen eurasischen Staaten mit türksprachiger Bevölkerung oder Herrscherschicht werden im Fach behandelt. Besonders im Hauptfachstudium wird man Geschichte und Sprachen dieser Völker und Staaten näher kennenlernen. Im Grundstudium wird versucht, turkologische Kenntnisse auf einer möglichst breiten Grundlage zu vermitteln. Hierzu gehören u.a. Sprachkurse, landeskundliche Übungen, Proseminare mit literaturwissenschaftlichen, linguistischen und historischen Themen sowie einführende Vorlesungen. Im Hauptstudium findet dann zunehmend eine Konzentration auf sprachwissenschaftliche Turkologie statt, wobei die Themen von soziolinguistischen Fragestellungen in Zusammenhang mit der Entwicklung des Türkischen in Europa bis hin zur Beschäftigung mit den ältesten in Runen geschriebenen Denkmälern der Türken in der heutigen Mongolei reicht. Das Studium wird mit dem Erwerb des Magistergrades abgeschlossen. Wie bei den meisten geisteswissenschaftlichen Fächern ist der eigentliche, berufsbefähigende Abschluß allerdings erst mit der Promotion zum Dr. phil. erreicht. Die Wahl der Nebenfächer ist von einiger Bedeutung für die beruflichen Perspektiven nach einem abgeschlossenen Studium der Turkologie. Bei überwiegend akademischen Interessen empfehlen sich Nebenfächer aus dem Bereich der Sprachwissenschaft und der Orientalistik. Wird ein außerakademisches Berufsfeld angestrebt, so werden gesellschaftswissenschaftliche o.ä. Fächer als Nebenfächer geeigneter sein. Das Fach Turkologie ist an der Universität Frankfurt auf Studierende mit türkischer Muttersprache eingestellt. Neben einer gesonderten Einführung in die grammatischen Strukturen des Türkischen für Muttersprachler werden auch in den späteren Phasen des Studiums Fragen des Sprachkontakts Türkisch-Deutsch und die Entwicklung der türkischen Sprache in Deutschland eingehend behandelt. Außer dem klassischen Berufsfeld an der Universität, gibt es für Turkologen in Kombination mit spezifischen Nebenfächern durchaus gute Arbeitsmöglichkeiten im Presse- und Verlagswesen sowie in politischen und gesellschaftlichen Organisationen. Bei den entsprechenden aktiven Kenntnissen mittelasiatischer Türksprachen eröffnen sich zusätzliche berufliche Perspektiven bei international operierenden Unternehmen. Für das Fach Turkologie gibt es keine
Zulassungsbeschränkungen. Das heißt aber nicht, daß
es keine "Voraussetzungen" für die Wahl des
Studienganges gibt. Hierzu gehört in erster Linie die
Fähigkeit zum selbständigen Arbeiten, ein wenig Spaß
an fremden Kulturen und - für das sprachwissenschaftliche
Arbeiten - am abstrakten Denken.
Gliederung des Studiums
a) Grundstudium
Folgende Leistungen sind von den Studierenden im Nebenfach zu
erbringen: Muttersprachler des Türkeitürkischen können in Haupt- und Nebenfach bei entsprechenden Kenntnissen (Wort, Schrift, Grammatik) von den Übungen zu Türkisch I-IV befreit werden. Dafür ist die Teilnahme am Grammatikkurs I-IV Pflicht. Die Zwischenprüfung erfolgt in Haupt- und Nebenfach
studienbegleitend und besteht abgesehen von den vorzulegenden
Leistungsnachweisen aus einer vierstündigen Klausur, in der
turkologische Fragestellungen anhand eines türkischen Textes
bearbeitet werden. b) Hauptstudium
Wird Turkologie als Nebenfach gewählt, so sind im
Hauptstudium drei qualifizierte Seminarscheine zu erbringen. c) Aufbaustudium
Studienordnung für den Teilstudiengang Turkologie mit dem Abschluß Magister Artium (M.A.)/ Magistra Artium (M.A.) im Hauptfach an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main vom 11.1.1996
Vorbemerkung Teil I: Ziele des Studiums Teil II: Voraussetzungen und Organisation des
Studiums Teil III: Gliederung, Gestaltung und formaler
Rahmen des Studiums Teil IV: Ergänzende Bestimmungen Abkürzungsverzeichnis ABl. Amtsblatt des Hessischen Kultusministeriums
und des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst
Vorbemerkung Teil I: Ziele des Studiums I.1 Allgemeine Ziele Das Fach Turkologie beschäftigt sich mit den Sprachen und Kulturen der Türkvölker. Schwerpunkt des Studiums der Turkologie an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main ist die sprachwissenschaftliche Erarbeitung der Türksprachen. Dieses Angebot wird ergänzt durch literaturwissenschaftliche, historische und landeskundliche Veranstaltungen. Das Türkeitürkische, größere Türksprachen der ehemaligen Sowjetunion sowie die vor- und außermuslimischen Türksprachen bilden den Schwerpunkt der Lehre. I.2 Tätigkeitsfeldorientierte Ziele Ein genau zu umreißendes Berufsfeld fur
Turkologen und Turkologinnen besteht nicht. Die folgenden
Möglichkeiten kommen in Betracht, überwiegend jedoch nur
bei einer sich der Erlangung des Magistergrades anschließenden
Promotion: Internationale Organisationen, Diplomatischer Dienst,
Kulturarbeit, Presse und Verlagswesen, Tätigkeit in der
Wirtschaft in Verbindung mit den entsprechenden Fachkenntnissen;
bei besonderer Qualifikaton auch universitäre Laufbahn oder
Beschäftigung. Teil II: Voraussetzungen und Organisation des
Studiums II.1.2 Sprachkenntnisse II.2 Studienorganisation II.2.2 Studiendauer II.2.3 Studienabschnitte II.2.4 Hinweise auf weiterführende Studien Der in dieser Studienordnung geregelte Studiengang
kann fortgesetzt werden mit der Promotion zum/zur Dr. phil.
Vergleiche die "Ordnung zur Erlangung des akademischen Grades
eines Doktors der Philosophie (Dr. phil.) an der Johann Wolfgang
Goethe-Universität Frankfurt am Main vom 12.11.1986"
(ABI. 1988, S.352ff.) in der jeweils gültigen Fassung.
Teil III: Gliederung, Gestaltung und formaler Rahmen des Studiums III.I Inhaltliche Gliederung Studierende im Hauptfach erwerben neben einem
allgemeinen Überblick über Sprachen und Kulturen der
türkischen Welt aktive Kenntnisse im Türkeitürkischen
und gute passive Kenntnisse in zwei weiteren Türksprachen aus
unterschiedlichen Gruppen. In weiteren Veranstaltungen werden
anhand einzelner Türksprachen Erkenntnisse der diachronen und
synchronen Turkologie vermittelt. Dieses Angebot wird um
Veranstaltungen zur Landeskunde der türkischen Welt, zu
schriftlichen und oralen Traditionen der Türkvölker und
zu deren Geschichte erweitert. Auf zusätzliche
Veranstaltungen in anderen Fächern, die eine sinnvolle
Erganzung zu III.1.1 Grundstudium - Türkisch l-IV (20 SWS) Die Studierenden erwerben je nach ihren Interessen innerhalb der Turkologie Lesekenntnisse in zwei der vier folgenden Sprachen: klassisches Arabisch, Russisch, Persisch, Chinesisch (klassisch oder modern); dabei muß eine dieser beiden Sprachen Arabisch oder Russisch sein. Die Wahl der beiden speziellen Sprachen soll in enger Abstimmung mit einem/einer prüfungsberechtigten Fachvertreter/in der Turkologie unter Berücksichtigung spezieller Interessen und der Nebenfächer getroffen werden. Es bieten sich folgende Kombinationen an: a) Arabisch bzw. Persisch und Russisch bei
gesamtturkologischen Interessen III.1.2 Hauptstudium Irn Hauptstudium ist der Besuch folgender
Lehrveranstaltungen obligatorisch: Zu einer besseren Vorbereitung auf die Seminare zu den einzelnen Türksprachen nehmen die Studierenden im Hauptstudium auch an den jeweiligen einführenden Übungen für diese Sprachen innerhalb des Grundstudiums im Umfang von 4 SWS teil. III.2 Studium freier Wahl Lehrveranstaltungen freier Wahl (8 SWS) sollen unabhängig vom Schwerpunkt des Hauptfacbes und der gewählten Nebenfächer Einblicke in fachübergreifende Zusammenhänge ermöglichen. III.3 Lehr- und Lernformen Die Vermittlung der Lehr- und Lerninhalte erfolgt durch folgende Lehr- und Lernformen: Kurse (K) vermitteln die Grundlagen der
sprachlichen Fertigkeiten und Fähigkeiten in mündlicher
und schriftlicher Fonn. Im Mittelpunkt steht dabei der Erwerb
aktiver Kompetenz im Türkeitürkischen und passiver
Kompetenz in anderen Türksprachen. Qualifizierte Leistungsnachweise werden in der Regel in Proseminaren und Seminaren erworben (Hausarbeit, Referat, Klausur). III.4 Zugangsvroraussetzungen für einzelne Lehrveranstaltungen, Veranstaltungstypen und Studienabschnitte Der Erwerb von qualifizierten Seminarscheinen ist
in der Regel erst möglich, wenn die für das
Grundstudiurn erforderlichen Leistungen erbracht sind. Ferner
setzt die Teilnahme an den unter III.1.2 genannten Seminaren den
Nachweis von ausreichenden Kenntnissen einer der folgenden
speziellen Sprachen voraus: III.5 Prllfungen III.5.1 Studienbegleitende Zwischenprüfung Die Zwischenprüfung erfolgt
studienbegleitend. Sie soll am Ende des 4. Fachsemesters abgelegt
werden und III.5.2 Magisterprüfung Die Magisterprüfung in Turkologie als
Hauptfach besteht aus: Auf wichtige Vorschriflen der MAPO uber die
Durchführung der Magisterprüfung wird besonders
hingewiesen. Geregelt sind: III.6 Anerkennung von Studienzeiten und -leistungen Studienleistungen, die nicht unter der Geltung
dieser Studienordnung erbracht worden sind, werden auf Antrag
anerkannt, wenn sie unter Berücksichtigung der Art, des
Inhalts und der Anforderungen des vergleichbaren Studiengangs
generell gleichwertig sind. III.7 Abschlußgrad Der Fachbereich 11 (Ost- und Außereuropäische Sprach- und Kulturwissenschaften) verleiht im Zusammenwirken rnit dem Gemeinsamen Prüfungsausschuß der an dem Abschluß M.A. beteiligten Fachbereiche nach bestandener Abschlußprüfung gemäß MAPO den Grad eines Magister Artium, einer Magistra Artium (M.A.) (§ 2 MAPO). III.8 Leistungsnachweise III.8.1 Leistungsnachweise als Nachweis des ordnungsgemäßen Grundstudiums bzw. als Zulassungsvoraussetzung für die Zwischenprüfung im Hauptfach Bei der Anmeldung zur Zwischenprüfung sind
folgende Leistungsnachweise vorzulegen: III.8.2 Leistungsnachweise als Nachweis des ordnungsgemäßen Studiums bzw. als Zulassungsvoraussetzung für die Magisterprüfung im Hauptfach Im Studium der Turkologie als Hauptfach sind bei
der Anmeldung zur Magisterprüfung die folgenden
(turkologischen) Leistungsnachweise vorzulegen (qualifizierte
Scheine): III.8.3 Vergabe der Leistungsnachweise Leistungsnachweise werden erteilt, wenn die/der
Studierende III.8.4 Sammelbescheinigung Bei Fach- und Hochschulwechsel sowie bei
Studienabbruch wird der/dem Studierenden auf Antrag eine
Bescheinigung ausgestellt, die alle im Studium erbrachten
Leistungen zusammenfaßt. Der Antrag ist an den/die
Dekan/Dekanin des Fachbereichs 11 zu richten. Dem Antrag sind die
erworbenen Leistungsnachweise beizufiigen. Teil IV: Ergänzende Bestimmungen IV.l Studienberatung IV.1.1 Studienberatung des Fachs Die Studierenden haben die Möglichkeit, während des gesamten Studiums die fachspezifische Studienberatung in Anspruch zu nehmen. Hier erhalten sie Unterstützung, insbesondere in Fragen der Studiengestaltung und bei der Wahl eigener Studienschwerpunkte. In Einzelfragen stehen alle Lehrenden des Faches in ihren Sprechstunden zur Verfügung. IV.1.2 Allgemeine Studienberatung Neben der fachspezifischen Studienberatung steht den Studierenden die Zentrale Studienberatung der J.W. Goethe-Universität zur Verfügung. Sie informiert als allgemeine Studienberatung über Studienmöglichkeiten, Inhalte, Aufbau und Anforderungen eines Studiums und berät bei studienbezogenen persönlichen Schwierigkeiten. IV.1.3 Empfehlungen zur Beratung Die fachspezifische Studienberatung wird
insbesondere in folgenden Fällen empfohlen: IV.1.4 Orientierungsveranstaltung Neben der Studienberatung wird zu Beginn des Wintersemesters eine Orientierungsveranstaltung angeboten. Diese Veranstaltung wird im Vorlesungsverzeichnis rnit Datum der Durchführung angekündigt. IV.1.5 Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis Detaillierte Ausführungen zu den einzelnen Lehrveranstaltungen der Turkologie sind den Aushängen im Institut zu entnehmen. IV.2 Rechtsgrundlage Aufgrund des § 22 Abs.5 HUG hat der Fachbereich 11 (0st- und Außereuropäische Sprach- und Kulturwissenschaften) der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt arn Main am 1.11.1995 die vorstehende Studienordnung beschlossen. IV.3 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der MAPO vom 12.01.1994 in der jeweils gültigen Fassung die ordnungsgemäße Gestaltung des Studienverlaufs und beschreibt die Ziele und Inhalte sowie den Aufbau des Studiengangs. IV.4 Übergangs- und Schlußbestimmungen IV.4.1 Überprüfung der Studienordnung Ziele, Aufbau und Gliederung des Studiums werden von den zuständigen Gremien des Fachbereichs 11 regelmäßig überprüft und den Erfordernissen angepaßt, die sich aus der Weiterentwicklung der Wissenschaft und aus hochschuldidaktischen Erkenntnissen ergeben. IV.4.2 Inkrafttreten Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt des Hessischen Kultusministeriums und des Hessischen Ministeriums fiir Wissenschaft und Kunst in Kraft. Sie wird im Mitteilungsblatt der Universität (MUF) veröffentlicht. IV.4.3 Übergangsregelung Studierende, die das Studium des Faches Turkologie
vor Inkrafttreten dieser Studienordnung begonnen haben, können
wählen, ob sie ihr Studium nach den bisherigen Regelungen
oder nach den Vorschriften dieser Studienordnung beenden wollen. §
34 Abs. 2 MAPO gilt entsprechend. Frankfurt am Main, den 22.1.1996 Der Dekan des Fachbereichs Ost- und
Außereuropäische Studienordnung für den Teilstudiengang Turkologie mit dem Abschluß Magister Artium (M.A.)/ Magistra Artium (M.A.) im Nebenfach an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main vom 12. 11. 1997
Gliederung
Teil I: Ziele des Studiums Teil II: Voraussetzungen und Organisation des
Studiums Teil III: Gliederung, Gestaltung und formaler
Rahmen des Studiums Teil IV: Ergänzende Bestimmungen
Abkürzungsverzeichnis ABl. Amtsblatt des Hessischen Kultusministeriums
und des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst
Vorbemerkung Das Fach Turkologie kann an der Johann Wolfgang
Goethe-Universität als Hauptfach oder als Nebenfach studiert
werden. Wird das Fach Turkologie als Nebenfach studiert, ist es
zum Erreichen des Studienabschlusses mit einem Hauptfach und einem
weiteren Nebenfach zu kombinieren. Die Wahl der Fächer ist im
Rahmen der MAPO frei. Diese Studienordnung regelt das Studium der
Turkologie als Nebenfach. Teil I: Ziele des Studiums Das Fach Turkologie beschäftigt sich mit den
Sprachen und Kulturen der Türkvölker. Schwerpunkt des
Studiums der Turkologie an der Johann Wolfgang Goethe-Universität
Frankfurt am Main ist die sprachwissenschaftliche Erarbeitung der
Türksprachen. Dieses Angebot wird ergänzt durch
literaturwissenschaftliche, historische und landeskundliche
Veranstaltungen. Das Türkeitürkische, größere
Türksprachen der ehemaligen Sowjetunion sowie die vor- und
außermuslimischen Türksprachen bilden den Schwerpunkt
der Lehre. Teil II: Voraussetzungen und Organisation des Studiums II.1 Studienvoraussetzungen II.1.1 Allgemeine Voraussetzungen Bei der Immatrikulation ist die Hochschulzugangsberechtigung, in der Regel das Abitur oder eine vom HMWK als gleichwertig anerkannte Vorbildung (§ 35, § 36 Abs. 2 HHG), nachzuweisen. II.1.2 Sprachkenntnisse Mindestens ausreichende Kenntnisse des Englischen sowie des Französischen oder Lateinischen sind für das Studium unerläßlich; diese Sprachkenntnisse sind spätestens bei der Anmeldung zur Zwischenprüfung nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt gemäß den Regelungen in Anhang IV, MAPO. II.2 Studienorganisation II.2.1 Studienbeginn Studierenden ohne Türkisch-Kenntnisse wird zur Vermeidung von Zeitverlusten dringend empfohlen, das Studium zum Wintersemester aufzunehmen. In dieser Phase wird den Studierenden dringend empfohlen, die fachorientierte Studienberatung in Anspruch zu nehmen. II.2.2 Studiendauer Das Lehrangebot der Turkologie für das Studium im Nebenfach ist auf 8 Semester ausgerichtet; die Anforderungen können aber auch in kürzerer Zeit erfüllt werden. Für die Anmeldung zur Magisterprüfung wird ein mindestens viersemestriges ordnungsgemäßes Studium vorausgesetzt. Zur Regelstudienzeit s.§ 4 Abs.1 der MAPO. II.2.3 Studienabschnitte Das Studium der Turkologie im Nebenfach gliedert sich in: a) Grundstudium Teil III: Gliederung, Gestaltung und formaler Rahmen des Studiums III.1 Inhaltliche Gliederung Studierende im Nebenfach erwerben neben einem
allgemeinen Überblick über Sprachen und Kulturen der
türkischen Welt aktive Kenntnisse im Türkeitürkischen
und passive Kenntnisse in einer zweiten Türksprache. In
weiteren Veranstaltungen werden Kenntnisse der diachronen und
synchronen Turkologie vermittelt. Dieses Angebot wird um
Veranstaltungen zur Landes-kunde der türkischen Welt, zu
schriftlichen und oralen Traditionen der Türkvölker und
zu deren Geschichte erweitert. Auf zusätzliche
Veranstaltungen in anderen Fächern, die eine sinnvolle
Ergänzung zu den Lehrveranstaltungen der Turkologie
darstellen, wird im Kommentierten Vorlesungsverzeichnis
hingewiesen. III.1.1 Grundstudium — Türkisch I-IV (Kurs, 16 SWS)
III.1.2 Hauptstudium — Zwei Kurse (4 SWS), z.B. türkische
Zeitungslektüre, Einführung in das Osmanische III.2 Studium freier Wahl Lehrveranstaltungen freier Wahl im Umfang von 4 SWS sollen den Studierenden Einblick in fächerübergreifende Zusammenhänge ermöglichen. III.3 Lehr- und Lernformen Die Vermittlung der Lehr- und Lerninhalte erfolgt durch folgende Lehr- und Lernformen: Kurse (K) vermitteln die Grundlagen der
sprachlichen Fertigkeiten und Fähigkeiten in mündlicher
und schriftlicher Form. Im Mittelpunkt steht dabei der Erwerb
aktiver Kompetenz im Türkeitürkischen und passiver
Kompetenz in anderen Türksprachen. Studierenden mit
türkischer Muttersprache wird zudem in Kursen die Fähigkeit
zur türkischen Sprach-analyse vermittelt. III.4 Zugangsvoraussetzungen für einzelne
Lehrveranstaltungen, Veranstaltungstypen und Der Erwerb von Leistungsnachweisen in Seminaren ist in der Regel erst möglich, wenn die studienbegleitende Zwischenprüfung bestanden ist. III.5 Prüfungen III.5.1 Studienbegleitende Zwischenprüfung Die Zwischenprüfung erfolgt
studienbegleitend. Sie soll spätestens bis zum Ende des 5.
Fachsemesters abgeschlossen sein und setzt sich zusammen
aus: III.5.2 Magisterprüfung Die Magisterprüfung in Turkologie als
Nebenfach besteht aus: III.6 Anerkennung von Studienzeiten und -leistungen Studienleistungen, die nicht unter der Geltung
dieser Studienordnung erbracht worden sind, werden auf Antrag
anerkannt, wenn sie unter Berücksichtigung der Art, des
Inhalts und der Anforderungen des vergleichbaren Studiengangs
generell gleichwertig sind. III.7 Leistungsnachweise III.7.1 Leistungsnachweise für das Grundstudium Bei der Anmeldung zur Klausur gemäß
III.5.1b sind folgende Leistungsnachweise vorzulegen: III.7.2 Leistungsnachweise als Nachweis des
ordnungsgemäßen Studiums bzw. als Im Studium der Turkologie als Nebenfach sind bei
der Anmeldung zur Magisterprüfung die folgenden
(turkologischen) Leistungs- und Teilnahmenachweise vorzulegen:
III.7.3 Vergabe der Leistungsnachweise Leistungsnachweise werden erteilt, wenn die/der
Studierende III.7.4 Sammelbescheinigung Bei Fach- und Hochschulwechsel sowie bei
Studienabbruch wird der/dem Studierenden auf Antrag eine
Bescheinigung ausgestellt, die alle im Studium erbrachten
Leistungen zusammenfaßt. Der Antrag ist an den/die
Dekan/Dekanin des Fachbereichs 11 zu richten. Dem Antrag sind die
erworbenen Leistungsnachweise beizufügen. Teil IV: Ergänzende Bestimmungen IV.1 Studienberatung IV.1.1 Studienberatung des Fachs Die Studierenden haben die Möglichkeit, während des gesamten Studiums die fachspezifische Studienberatung in Anspruch zu nehmen. Hier erhalten sie Unterstützung, insbesondere in Fragen der Studiengestaltung und bei der Wahl eigener Studienschwerpunkte. In Einzelfragen stehen alle Lehrenden des Faches in ihren Sprechstunden zur Verfügung. IV.1.2 Allgemeine Studienberatung Neben der fachspezifischen Studienberatung steht den Studierenden die Zentrale Studienberatung der J.W. Goethe-Universität zur Verfügung. Sie informiert als allgemeine Studienberatung über Studienmöglichkeiten, Inhalte, Aufbau und Anforderungen eines Studiums und berät bei studienbezogenen persönlichen Schwierigkeiten. IV.1.3 Empfehlungen zur Beratung Die fachspezifische Studienberatung wird
insbesondere in folgenden Fällen empfohlen: IV.1.4 Orientierungsveranstaltung Neben der Studienberatung wird zu Beginn des Wintersemesters eine Orientierungsveranstaltung angeboten. Diese Veranstaltung wird im Vorlesungsverzeichnis mit Datum der Durchführung angekündigt. IV.1.5 Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis Detaillierte Ausführungen zu den einzelnen Lehrveranstaltungen der Turkologie sind dem kommentierten Vorlesungsverzeichnis des Fachbereich 11 und den Aushängen im Institut zu entnehmen. IV.2 Rechtsgrundlage Aufgrund des § 22 Abs. 5 HUG hat der Fachbereich 11 (Ost- und Außereuropäische Sprach- und Kulturwissenschaften) der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main am 12.11.1997 die vorstehende Studienordnung beschlossen. IV.3 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der MAPO vom 12. 01. 1994 in der jeweils gültigen Fassung die ordnungsgemäße Gestaltung des Studienverlaufs und beschreibt die Ziele und Inhalte sowie den Aufbau des Studiengangs. IV.4 Übergangs- und Schlußbestimmungen IV.4.1 Überprüfung der Studienordnung Ziele, Aufbau und Gliederung des Studiums werden von den zuständigen Gremien des Fachbereichs 11 regelmäßig überprüft und den Erfordernissen angepaßt, die sich aus der Weiterentwicklung der Wissenschaft und aus hochschuldidaktischen Erkenntnissen ergeben. IV.4.2 Inkrafttreten Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen in Kraft. Sie wird im Mitteilungsblatt der Universität (MUF) veröffentlicht. IV.4.3 Übergangsregelung Studierende, die ihr Studium vor Inkrafttreten dieser Studienordnung begonnen haben, können innerhalb einer Übergangsfrist von zwei Jahren seit Inkrafttreten dieser Studienordnung wählen, ob sie ihr begonnenes Grundstudium, bzw. ihr begonnenes Hauptstudium nach den bisherigen Regelungen oder nach den Vorschriften dieser Studienordnung beenden wollen. Frankfurt am Main, den 16. 7 1998 Der Dekan des Fachbereichs Ost- und
Außereuropäische
uni ffm © 1999 |
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